{"id":22124,"date":"2014-09-12T07:30:44","date_gmt":"2014-09-12T05:30:44","guid":{"rendered":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/2014\/09\/12\/die-entwicklung-der-ministerialorganisation-in-der-zeit-maximilians-ii-am-beispiel-des-bayerischen-ministeriums-des-inneren\/"},"modified":"2025-05-14T16:15:17","modified_gmt":"2025-05-14T14:15:17","slug":"die-entwicklung-der-ministerialorganisation-in-der-zeit-maximilians-ii-am-beispiel-des-bayerischen-ministeriums-des-inneren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/2014\/09\/12\/die-entwicklung-der-ministerialorganisation-in-der-zeit-maximilians-ii-am-beispiel-des-bayerischen-ministeriums-des-inneren\/","title":{"rendered":"Die Entwicklung der Ministerialorganisation in der Zeit Maximilians II am Beispiel des bayerischen Ministeriums des Inneren"},"content":{"rendered":"<p><i>Dieser Gastartikel ist ein Beitrag zum <a href=\"https:\/\/scienceblogs.de\/astrodicticum-simplex\/2014\/07\/31\/mitmachen-der-scienceblogs-blog-schreibwettbewerb\/\">ScienceBlogs Blog-Schreibwettbewerb<\/a>. 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Die fr\u00fche Neuzeit ist durch den Absolutismus gepr\u00e4gt, der sich mit der Aufkl\u00e4rung wandelt und besonders in Bayern im fr\u00fchen 19. Jahrhundert durch die Reformen des Montgelas eine grundlegende Ver\u00e4nderung erf\u00e4hrt. Unter Ludwig I. begannen Verfassungsreformen und sein Sohn, Maximilian II. f\u00fchrte das Werk fort.<\/p>\n<p>Doch was ist mit dem inneren Aufbau des Staates, wie funktionierte er? War im Mittelalter herrschaftliches Handeln noch mit einer Kanzlei und Selbstverwaltungsorganen im Reich m\u00f6glich, so brauchte der moderne Staat eine viel ausgefeiltere Verwaltung. Das ging nicht ohne politische Folgekosten: Der immer ausgefeiltere Staatsapparat ben\u00f6tigte Spezialisten als Beamte in den einzelnen Fachbereichen. Deren Fachwissen wiederum konnte der Herrscher nurmehr selten selbst erlangen, was die Entscheidungsmacht zugunsten des Beh\u00f6rdenapparates verschob.<\/p>\n<p>Max Weber formulierte dies so (Zitat): \u201cIn einem modernen Staat liegt die wirkliche Herrschaft, welche sich ja weder in parlamentarischen Reden noch in Enunziationen von Monarchen, sondern in der Handhabung der Verwaltung im Alltagsleben auswirkt, notwendig und unvermeidlich in den H\u00e4nden des Berufsbeamtentums.\u201c1 (Zitat Ende)<\/p>\n<p>Die Entwicklung vom Hof zum Beh\u00f6rdenapparat ist zu vielschichtig, um in diesem Rahmen umfassend dargestellt zu werden. Es existieren zu viele Unterschiede zwischen den Aufgabenbereichen und den damit verbundenen Anforderungen, auch die Mittelbarkeit des herrschaftlichen Handelns zwischen Beh\u00f6rden und Monarch ist vom Aufgabengebiet abh\u00e4ngig; So bestimmte der Monarch die Au\u00dfenpolitik viel st\u00e4rker als beispielsweise die Finanz- und Wirtschaftspolitik, insbesondere nach den Reformen von Montgelas.2<\/p>\n<p>Dennoch lassen sich Gemeinsamkeiten in der Entwicklung der Ministerialb\u00fcrokratie, der Ministerialorganisation, festmachen. Besonders, was das Personal betraf, also die Beamten, und woher sie sich rekrutierten, hat der Landeshistoriker Dirk G\u00f6tschmann f\u00fcr das bayerische Innenministerium f\u00fcr die Jahre 1825 bis 1864 nachgezeichnet3. F\u00fcr diesen Vortrag werde ich mich im wesentlichen auf ihn st\u00fctzen, gelegentlich jedoch \u00fcber G\u00f6tschmanns Perspektive auf das Innenministerium hinausgehen4.<\/p>\n<p>Wenn wir uns den Begriff Innenministerium ansehen, so f\u00e4llt uns unweigerlich die aktuelle Bedeutung ein: Das Innenministerium ist jenes, welches sich dem Schutz, sowohl dem Schutz des Staates als auch dem Schutz des Volkes vor Bedrohungen aus dem Inneren widmet. Ihm zugeordnet als Beh\u00f6rden sind die Polizei und \u2013 mit einigen Ausnahmen \u2013 die Geheimdienste.<\/p>\n<p>Das bayerische Ministerium des Inneren ist dar\u00fcber hinausgehend allerdings noch f\u00fcr eine Reihe weiterer Bereiche des \u00f6ffentlichen Schutzes und der \u00f6ffentlichen Verwaltung zust\u00e4ndig, darunter das Rettungswesen, der Katastrophenschutz und die Feuerwehr, aber auch \u2013 und das scheint zun\u00e4chst ungew\u00f6hnlich \u2013 f\u00fcr das Bauwesen.5<\/p>\n<p>Diese Zweiteilung in \u201cAllgemeine innere Verwaltung\u201d und in \u201cOberste Baubeh\u00f6rde\u201d hat strukturelle, aber auch historische Gr\u00fcnde.<\/p>\n<p>Das Innenministerium ist eines der Hauptanliegen der Verwaltungsreformen unter Maximilian de Montgelas gewesen. Dieses Ministerium war ein Ministerium der Inneren Verwaltung, es sollte das Ministerium des Staates sein. Ziel dieser Reform war es, die Staatsfinanzen und weitestgehend die Staatsorganisation zusammenzuf\u00fchren. Es gilt zu beachten, da\u00df seit 1803 Bayern eine Reihe von Gebieten durch den Reichsdeputationshauptschlu\u00df hinzugewonnen hatte, die eine ohnehin nicht sehr effizient funktionierende Verwaltung zus\u00e4tzlich belasteten. Um das zu verbessern wurde das Innenministerium am 29. Oktober 1806 gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Das Ministerium hatte zu Anfang 12 Aufgabenbereiche abzudecken die bislang sowohl dem Ministerium f\u00fcr geistliche Sache, als auch dem Justiz- und von Finanzressort zugeordnet gewesen waren. Darunter Beispielsweise die Aufsicht \u00fcber die geistlichen Stifte, Organisationen und Stipendien, als auch \u00fcber den Buchhandel, das Schulwesen, den Wasser-, Stra\u00dfen- und Br\u00fcckenbau, sowie der Staats- und Landespolizei und der Armen-, beziehungsweise Krankenpflege.<\/p>\n<p>Diese Aufgabenf\u00fclle traf mit einem raschen Bev\u00f6lkerungsanstieg zusammen der eine effiziente Bau-, Bildungs- und Pflegepolitik verlangte; In der Folge wurde das Ministerium des Inneren zum wichtigsten Steuerungsapparat f\u00fcr das junge K\u00f6nigreich.<\/p>\n<p>Dieser Aufstieg erfolgte in einzelnen Stufen, zeichnet aber die wachsende Staatlichkeit im 19. Jahrhundert konsequent nach. So wurde mit der Konstitution von 1808 das Ministerium gedr\u00e4ngt, die Aufgabenfelder in f\u00fcnf Abteilungen zu organisieren. Diese k\u00f6nnte man wie folgt benennen:<\/p>\n<p>            Das Polizeiwesen<br \/>\n            Die Beh\u00f6rde f\u00fcr Tiefbau<br \/>\n            Die Beh\u00f6rde f\u00fcr geistliche Angelegenheiten<br \/>\n            Die Beh\u00f6rde f\u00fcr Erziehung, Unterricht und Schulwesen<br \/>\n            Die Verwaltung von kommunalen Angelegenheiten<\/p>\n<p>Die eigentlichen Bezeichnungen in den jeweiligen Verordnungen lauten selbstverst\u00e4ndlich anders und ver\u00e4nderten sich im Laufe der Zeit \u00f6fter, ebenso wie sich die Struktur der Verwaltung den Bed\u00fcrfnissen anpasste. Beispielsweise wurde das Tiefbauwesen 1811 wieder dem Finanzministerium unterstellt, bei dem bereits 1808 der Hochbau geblieben war.<\/p>\n<p>Mit dem Abdanken des Ministers Montgelas, der nicht nur Innenminister, sondern zeitweilig zudem auch Finanz- und Au\u00dfenminister gewesen war6, tritt 1817 eine neue Verfassung in Kraft in deren Folge mit einer Verordnung am 15. April 1817 die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Innenministeriums genauestens umrissen werden.<\/p>\n<p>Diesen nun 21 Aufgabenbereichen wird im Jahr 1825 K\u00f6nig Ludwig I noch zwei weitere hinzuf\u00fcgen: Die Oberaufsicht \u00fcber das Archivwesen und eine nochmalige Erweiterung der Aufsicht \u00fcber das Bauwesen; Selbiges wird 1817 wieder zwischen Finanz- und Innenministerium aufgeteilt wobei das Innenministerium nun lediglich die Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr den kommunalen Tiefbau sein wird. K\u00f6nig Ludwig jedoch setzte die getrennte Baubeh\u00f6rde wieder in einen Apparat zusammen und ordnet diesen dem Innenministerium zu.<\/p>\n<p>Die Steigerung der Effizienz der Bauverwaltung f\u00fchrt jedoch in der Folge zu einer gr\u00f6\u00dferen Macht- und Durchsetzungsf\u00e4higkeit der Beh\u00f6rde gegen\u00fcber dem Bauwesen selbst, was den Hofbauintendant Leo von Klenze dazu bewegt, 1828 gegen\u00fcber Ludwig I. zu beklagen, da\u00df die strenge Bauaufsicht der Kunst schade.<\/p>\n<p>Damit traf er auf ein offenes Ohr beim K\u00f6nig, der daraufhin befahl die Bauaufsicht so zu gestalten, da\u00df sie (Zitat): \u201cbei m\u00f6glichster R\u00fccksicht auf die Finanzen die Kunst bef\u00f6rdert werde, welche bei der dermaligen [Organisation] zu leiden scheint\u201d (Zitat Ende). Nachdem Vorschl\u00e4ge zur Erweiterung des Personalbestandes rundweg abgelehnt worden waren wurde in Reaktion auf die W\u00fcnsche des K\u00f6nigs die bis heute im Innenministerium bestehende \u201cOberste Baubeh\u00f6rde\u201d geschaffen, auch wenn sie in Reaktion auf den Vorwurf der Einschr\u00e4nkung von Kunst am Bau mehr eine Verwaltungsbeh\u00f6rde geworden war.<\/p>\n<p>Diese Beh\u00f6rde blieb bis 1848 beim Innenministerium, Maximilian II. ordnete sie am 11.11.1848 dem von ihm neu geschaffenen Ministerium f\u00fcr Handel zu. 1871 schlie\u00dflich l\u00f6ste Ludwig II. das Ministerium wieder auf und die Oberste Baubeh\u00f6rde kehrte zum Innenministerium zur\u00fcck, wo sie bis heute zugeordnet ist, wie ich eingangs erw\u00e4hnte.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<\/p>\n<p>neben der polizeilichen Aufsicht und dem nun ausf\u00fchrlich behandelten Bauwesen hat das Innenministerium einen weiteren gro\u00dfen Bereich abzustecken, der insbesondere im Rahmen der sozialen Frage unter Maximilian II. Eine gro\u00dfe Rolle spielen sollte: Die Oberausfsicht \u00fcber die geistlichen Dinge sowie die Rolle als Aufsichtsbeh\u00f6rde im Schul- und Universit\u00e4tswesen.<\/p>\n<p>Die zentrale Problematik bei der Frage der geistlichen Verwaltung war die territoriale Umstrukturierung Bayerns zuerst durch den Reichsdeputationshauptschlu\u00df, sp\u00e4ter auch durch die Neuordnung Europas nach dem Zusammenbruch des franz\u00f6sischen Empire. Zum katholischen Altbayern kamen \u00fcberwiegend protestantische Gebiete wie das F\u00fcrstentum Bayreuth-Ansbach, aber auch fr\u00e4nkische Reichsritterschaften und die Reichsst\u00e4dte N\u00fcrnberg und Regensburg hinzu. Rund ein Viertel der bayerischen Bev\u00f6lkerung war \u201cpl\u00f6tzlich\u201d protestantisch \u2013 dem trug der K\u00f6nig 1824 Rechnung indem er den Begriff der protestantischen Amtskirche offiziell genehmigte.<\/p>\n<p>Im Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und protestantischer Amtskirche, in der der katholische Monarch als Summus Episcopus fungierte, nimmt eine besondere Abteilung des Innenministeriums eine zentrale Stelle ein: das protestantische Oberkonsistorium. Zun\u00e4chst als kleinere Abteilung mit unter anderem katholischen Beamten besetzte Verwaltungsstelle konzipiert wird es 1818 zu einer besonderen Beh\u00f6rde unter der Oberaufsicht des Innenministeriums ausgebaut: Der protestantische Pr\u00e4sident ist nun qua Amt Mitglied der Kammer der Reichsr\u00e4te, was der protestantischen und reformierten Minderheit in Bayern ein angemessenes Mitspracherecht gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<\/p>\n<p>Friedrich Prinz \u00fcberschreibt in seinem Werk \u201cDie Geschichte Bayerns\u201d das Kapitel \u00fcber Ludwig I. und Maximilian II. mit der \u00dcberschrift: \u201cEin K\u00f6nig will aus seinem Land etwas machen.\u201d<\/p>\n<p>Wenngleich sich dieses Zitat vornehmlich auf die Baupolitik Ludwigs I. bezieht, so trifft es in doch gleich mehrfacher Hinsicht auf die administrativen Ver\u00e4nderungen unter Ludwig und seinem Sohn zu. Mit Beginn der revolution\u00e4ren Stimmung 1846\/47 begann zun\u00e4chst Ludwig damit, auch das Innenministerium den m\u00f6glichen neuen Bed\u00fcrfnissen anzupassen und Maximilian setzte diesen Weg konsequent fort.<\/p>\n<p>Das Ministerium des Inneren, seit Montgelas so m\u00e4chtig geworden, mu\u00dfte nun gewaltig Federn lassen: Ludwig entzog seinem Innenminister Abel den gesamten Bereich f\u00fcr das Kirchenwesen und gr\u00fcndete 1847 ein neues \u201cMinisterium des Inneren f\u00fcr kirchliche Angelegenheiten\u201d. Diesem werden nicht nur die kirchlichen Angelegenheiten, sondern auch das Schul- und Bildungswesen zugeordnet, zuletzt sogar die Oberaufsicht \u00fcber die Zensurma\u00dfnahmen des Inneren, wobei selbige nicht mehr lange bestehen bleiben sollen.<\/p>\n<p>Als in der Paulskirchenversammlung der neue bayerische Kultusminister Beisler 1848 die Forderung erhob, da\u00df auch Laien k\u00fcnftig in der deutschen Katholischen Kirche ein Mitspracherecht erhalten sollten, erscheint er nicht mehr tragbar und sein Ministerium sollte aufgel\u00f6st werden. Mittlerweile war jedoch Maximilian II. K\u00f6nig von Bayern, dem es angesichts seiner auf Wissenschaft, Bildung und Geschichte beruhenden Geisteshaltung eher zuwider war, das neue Kultusministerium gleich wieder aufzul\u00f6sen, auch wenn es daf\u00fcr eine Reihe von Verwaltungstechnischen Gr\u00fcnden gab.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich einigte man sich auf einen Kompromi\u00df: Das bayerische Innenministerium gab das Bauwesen an das neu zu schaffende \u201cMinisterium des Handels und der \u00f6ffentlichen Arbeiten\u201d ab, das auch aus dem Finanzministerium s\u00e4mtliche Angelegenheiten der Wirtschafts-, Handels und Finanzierungspolitik erhielt. Im Gegenzug wurde das Schul- und Bildungswesen ebenso wie die kirchlichen Angelegenheiten wieder dem Innenministerium zugeordnet. Diese Konstruktion hielt allerdings nicht besonders lange: 1849 wurde das Kultusministerium auf die Initiative des K\u00f6nigs hin erneut gegr\u00fcndet und besteht mehr oder weniger in dieser Form ebenfalls bis heute fort<\/p>\n<p>Nun war eine neue ministerielle Gliederung gefunden, die das administrative Handeln in Bayern f\u00fcr die Zeit Maximilians II. umfangreich bestimmen sollte.<\/p>\n<p>Das neue Ministerium f\u00fcr Handel und \u00f6ffentliche Arbeiten war nun ausschlie\u00dflich f\u00fcr Industrie, Handel, Gewerbe und Verkehr zust\u00e4ndig. Es diente bis zu seiner Aufl\u00f6sung 1871 der F\u00f6rderung bayerischer materieller Interessen und folgte einer Forderung des bayerischen Landtags.<\/p>\n<p>Die gro\u00dfe Zeit des Ministeriums des Inneren war damit vorbei: Die Machtf\u00fclle, die nicht nur die Minister auf der Kabinettsebene, sondern eben auch das Ministerium im administrativen Alltag hatte bekam es nicht wieder zur\u00fcck, auch nicht als 1871 das Bauwesen erneut zum ihm gegliedert wurde.<\/p>\n<p>Mit der Gr\u00fcndung und dem letztendlichen Fortbestehen des Kultusministeriums war dem Innenministerium der erzieherische und geistliche Bereich entzogen, der gro\u00dfen Einflu\u00df auf die Entwicklung im Rahmen der sozialen Frage hatte. Mit dem Entzug der wirtschaftlichen Kompetenzen nahm das Ministerium des Inneren bei der L\u00f6sung dieser dr\u00e4ngenden und weitestgehend im Vordergrund stehenden Problematik nur noch als \u201cPolizeiministerium\u201d teil.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<\/p>\n<p>was ist eigentlich ein k\u00f6niglicher Beamter? Und vielleicht ebenso wichtig: Wer ist eigentlich ein k\u00f6niglicher Beamter?<\/p>\n<p>Das moderne Beamtentum, das wir bis heute als tragende S\u00e4ule der Gesellschaft haben ist eine Erfindung der absolutistischen Zeit; Die Entwicklung der k\u00f6niglichen Beamtenschaft ging im 19 Jahrhundert \u00fcber zu dem rationalen, im Reglement festgeschriebenen Beamtentum, einem Staatsapparat, wie ihn Max Weber in seinem Aufsatz \u201cBeamtenherrschaft und F\u00fchrertum\u201d beschreibt.<\/p>\n<p>Die anf\u00e4ngliche Abh\u00e4ngigkeit der Beamten vom Monarchen entwickelte sich rasch zu einem eher unabh\u00e4ngigen Staatsapparat. Diese Entwicklung war unter anderem der Tatsache geschuldet, da\u00df f\u00fcr die anwachsenden Verwaltungs- und Ordnungsaufgaben auch immer besser geschultes Personal ben\u00f6tigt wurde. Der Monarch geriet gegen\u00fcber \u201cseiner\u201d Beamtenschaft letztendlich ins Hintertreffen was die Fachinformationen betraf und mu\u00dfte seine Entscheidungen damit auf die Informationen st\u00fctzen, die ihm aus dem jeweiligen Ministerium gegeben worden war. Dabei konnte er gut oder schlecht beraten sein, die Verantwortung f\u00fcr die Entscheidung blieb zumindest in Bezug auf die Wahrnehmung durch die \u00d6ffentlichkeit bei ihm.<\/p>\n<p>Ins Reich der historischen Legendenbildung geh\u00f6rt jedoch eindeutig die oftmals zitierte Behauptung, da\u00df das Berufsbeamtentum durch Kaiser Wilhelm I. erfunden worden sei7 \u2013 im Gegenteil, gerade die eben gezeichnete Entwicklung schlie\u00dft eine z\u00e4surale \u201cErfindung\u201d des Berufsbeamtentums aus.<\/p>\n<p>Zu den wichtigsten Eigenheiten des k\u00f6niglichen Beamten geh\u00f6rte seine Loyalit\u00e4t zum Staat und zum Reglement, das ihm den Rahmen vorgab, seine finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit und seine Sachkenntnis. Verlangt wurde von ihm unbedingter Gehorsam8, W\u00fcrde und ein auf den Ruf der \u00dcberparteilichkeit gerichteter Lebenswandel9.<\/p>\n<p>Alles in allem bildete sich mit diesem Beruf auch ein gewisser Habitus heraus, der letztlich in einer eigenen, b\u00fcrgerlichen Gesellschaftsklasse m\u00fcndete10. Wer aber nun geh\u00f6rte zu dieser Klasse, wer kam hinzu?<\/p>\n<p>Dirk G\u00f6tschmann hat eine umfangreiche Untersuchung \u00fcber Herkunft und Karriere der einzelnen Beamten, die heute noch \u00fcber Akten, welche hier im bayerischen Hauptstaatsarchiv liegen, nachvollziehbar sind, erstellt. Dazu geh\u00f6rt neben einer ausf\u00fchrlichen Vergleichsanalyse einzelner Karrieren insbesondere die Betrachtung der Hintergr\u00fcnde der Beamten \u2013 also ihre Schul- und Universit\u00e4tsbildung, eine Berufsausbildung (sofern vorhanden) aber auch das Elternhaus. Eine vergleichbare Studie f\u00fcr das K\u00f6nigreich Preu\u00dfen hat der Historiker Bernd Wunder verfasst \u2013 seine Ergebnisse werde ich nur vergleichend erw\u00e4hnen.<\/p>\n<p>Zu den Voraussetzungen f\u00fcr einen Posten im gehobenen Verwaltungsdienst z\u00e4hlte fr\u00fch ein Studium11, 1803 schrieb eine Verordnung folgenden Weg vor:<\/p>\n<p>Nach Abschlu\u00df des Gymnasiums erfolgt ein Studium der Rechtswissenschaften, wenigstens drei Jahre lang. Im Anschlu\u00df daran mu\u00dfte ein mindestens ein Jahr andauerndes Praktikum abgeleistet werden, und zwar einem Gericht. Nach Abschlu\u00df dieses Praktikums konnte sich der Kandidat zum \u201cConcurs\u201d, also zur Staatspr\u00fcfung anmelden, die von zwei R\u00e4ten der Beh\u00f6rde abgenommen wurde. Das Ergebnis sowie das Protokoll wurde noch einmal dem Kollegium vorgelegt und von diesem abschlie\u00dfend bewertet, getrennt in den F\u00e4chern Administration und Justiz. Die daraus errechnete Gesamtnote bestimmte schlie\u00dflich die Chance auf eine Anstellung.12<\/p>\n<p>Dieses sehr individuelle System wurde unter anderem wegen der Intransparenz kritisiert, und von daher 1810 zuerst durch eine gleichf\u00f6rmig gestaltete Staatspr\u00fcfung und im Rahmen der Reformen von 1830 schlie\u00dflich durch eine einheitliche Pr\u00fcfungsordnung mit normierten Pr\u00fcfungen und einem Pr\u00fcfungsreglement ersetzt. Auch das Praktikum wurde verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Diese lange Ausbildungszeit, der nicht selten eine l\u00e4ngere Wartezeit auf eine Anstellung folgen konnte, setzte ein hohes Ma\u00df an Geduld und finanzieller Flexibilit\u00e4t voraus \u2013 tats\u00e4chlich war die Ausbildungsphase in aller Regel nicht bezahlt<\/p>\n<p>Eine hohe Zahl von Referenten kam aus Familien, deren V\u00e4ter ebenfalls akademisch gebildete Beamte gewesen waren. Rund die H\u00e4lfte der Referenten in den von G\u00f6tschmann betrachteten Abteilungen waren die S\u00f6hne h\u00f6herer Beamter.13 Dabei sticht heraus, da\u00df es im Schnitt zwischen 1825 und 1864 etwa 59% waren, deren V\u00e4ter akademisch gebildete Beamte waren, und noch einmal 7%, deren V\u00e4ter anderen akademischen Berufen nachgingen.<\/p>\n<p>Betrachtet man aber den Zeitraum zwischen 1848 und 1964 separat, so erh\u00f6hen sich diese Zahlen noch einmal Signifikant auf 70% beziehungsweise 10%.14 Diese Zahlen stellen jedoch nur ein Beispiel dar. So ist der Trend, den G\u00f6tschmann hier nachweisen m\u00f6chte unter anderen auch darin begr\u00fcndet, da\u00df die Zahl der absoluten Neueinstellungen zwischen 1848 und 1864 lediglich 21 Personen betr\u00e4gt. Im Vergleich dazu betr\u00e4gt die Erfassung der gesamten Neueinstellungen der Referenten 71 erfasste Personen<\/p>\n<p>F\u00fcr die Gruppe der Ministerialr\u00e4te, mithin die n\u00e4chsth\u00f6here Besoldungsstufe stellt sich im gleichen Zeitraum von 1825-1864 ein \u00e4hnliches Bild ein: rund 70% der V\u00e4ter sind akademisch gebildete Beamte gewesen, weitere 8% Akademiker mit anderen Berufen. 75% haben \u00fcberhaupt Beamte als V\u00e4ter.15 F\u00fcr die Zeit vor 1848 ergibt sich hier ein anderes Bild: 60,9% akademisch gebildete Beamte, 69% Akademiker generell.16 Nach 1848 betr\u00e4gt das Verh\u00e4ltnis Akademiker zu b\u00fcrgerlichen Berufen 80% zu 20%. Allerdings ist auch hier die Aussagekraft des reinen Zahlenverh\u00e4ltnisses einer einzigen Abteilung eher gering einzustufen; Die Zahl der zum Ministerialrat aufgestiegenen Personen zwischen 1848 und 1864 betrug lediglich 10 Personen.<\/p>\n<p>Allerdings verschaffen diese Zahlen einen guten Einblick in die vorhin aufgestellte Hypothese einer sich entwickelnden b\u00fcrgerlichen Schicht in der Gesellschaft, auch wenn man keinesfalls von einer homogenen Struktur unter den Beamten sprechen kann.<\/p>\n<p>Wie sieht es denn damit aus in anderen L\u00e4ndern jener Zeit? L\u00e4sst sich ein besonderer Beamtentypus festmachen, vielleicht gar unter Maximilian II.? Einen gewichtigen Unterschied zu Preu\u00dfen findet sich tats\u00e4chlich \u2013 w\u00e4hrend in Preu\u00dfen rund 80-90% der h\u00f6heren Beamten aus der Oberschicht kamen waren es in Bayern im Schnitt 60%, wie der Historiker Bernd Wunder feststellte.17 Tats\u00e4chlich stellte in Bayern die Beamtenschaft, aber auch andere akademische Berufe wie Gymnasiallehrer oder Theologen Aufstiegsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine leistungsbereite und leistungsf\u00e4hige Mittelschicht dar.18<\/p>\n<p>Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Aufstiegschancen innerhalb der Gesellschaft ist ein Allgemeinplatz \u2013 im 19. noch mehr als im 20. und 21. Jahrhundert. Dennoch l\u00e4sst sich gerade im Hinblick auf den Vergleich mit Preu\u00dfen und der starken Gewichtung der Oberschichten in den preu\u00dfischen Beamtenr\u00e4ngen ein Blick auf den Unterschied zwischen adeliger und b\u00fcrgerlicher Herkunft nicht vermeiden.<\/p>\n<p>Hierbei mu\u00df man jedoch sorgf\u00e4ltig zwischen altadeligen Familien und jenen, bei denen die V\u00e4ter oder Gro\u00dfv\u00e4ter einen erblichen Adelstitel erworben haben, unterscheiden. Die Spr\u00f6\u00dflinge altadelige Familien besetzen oftmals Posten die mit repr\u00e4sentativen Aufgaben verbunden sind, beispielsweise Generalkommissare oder auch Regierungspr\u00e4sidenten. Diese Positionen bleiben mit beinahe 60% Anteil eine \u201cDom\u00e4ne des Adels\u201d19.<\/p>\n<p>Anders hingegen ist es im Bereich der Ministerien selbst, lediglich 16-17% der Beamten im Innenministerium seien von adeliger Herkunft, beziffert der Historiker Walter Sch\u00e4rl20 seine Ergebnisse, die G\u00f6tschmann weitestgehend best\u00e4tigt21. Hier kann also \u2013 ganz im Gegensatz zum Milit\u00e4r dessen Offizierskader vom Adel noch weitestgehend dominiert wurden, kein besonderer Einflu\u00df des Adels auf den ministeriellen Alltag gemessen werden. Da\u00df sich dieser Einflu\u00df noch verkleinerte zeigt sich daran, da\u00df nach 1848 lediglich ein Ministerialreferent aus adeligen Kreisen eingestellt worden war.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<\/p>\n<p>Die Zahlen zeigen deutlich auf, da\u00df es eine gut nachvollziehbare Entwicklung hin zum Berufsbeamtentum gab. Des weiteren zeigen sie, da\u00df sich eine gesellschaftliche Schicht herausbildete, die nach oben und unten zwar durchl\u00e4ssig war, letztlich aber eine eigene, b\u00fcrgerliche Kultur entwickelte, der auch der K\u00f6nig Rechnung tragen mu\u00dfte. Die sich entwickelnde und professionalisierende Berufsbeamtenschaft konterte manch ein K\u00f6nig mit einer unglaublichen Akten- und Detailversessenheit seinerseits, ein Verhalten das gelegentlich auch bayerische Ministerpr\u00e4sidenten auszeichnete. Die Unabh\u00e4ngigkeit des so entstandenen Berufsbeamtentums verwaltete selbstst\u00e4ndig den Staat und wehrte sich mitunter auch vehement gegen als Willk\u00fcr empfundene Eingriffe seitens des Monarchen.<\/p>\n<p>Aber die soziale Herkunft war nicht das einzige Kriterium, nach welchem man die Beamtenschaft untersuchen sollte. Eingangs erw\u00e4hnte ich, da\u00df durch die Angliederung diverser neuer Reichsgebiete in der Napoleonischen und Postnapoleonischen Zeit eine Reihe von neuen Faktoren die Verwaltung behinderten.<\/p>\n<p>Eines davon war die bereits untersuchte Entwicklung einer Beh\u00f6rde f\u00fcr die protestantische Amtskirche, welche zuvor praktisch keine Rolle in Bayern gespielt hatte und nun fast ein Viertel der Bev\u00f6lkerung stellte. Ein nicht zu untersch\u00e4tzender Faktor d\u00fcrfte jedoch gewesen sein, da\u00df die damit einhergehenden Bev\u00f6lkerungteile, die teilweise eine eigene Sprache und Kultur mitbrachten, in das bayerische Staatswesen integriert werden mu\u00dften.<\/p>\n<p>Politisch versuchte Ludwig I. dies durch Kunst-Ideologie, Maximilian II. \u00fcber die F\u00f6rderung der Volkskultur.22 Dies ging nicht ohne Reibungen, insbesondere mit dem protestantischen Oberkonsistorium ab.<\/p>\n<p>Innerhalb des Innenministeriums hingegen bildete sich das Verh\u00e4ltnis der alten und der neuen Bayern zueinander relativ rasch ab, was nicht zuletzt der Einrichtung des protestantischen Oberkonsistoriums geschuldet sein d\u00fcrfte. Dieser Einflu\u00df d\u00fcrfte sich anfangs besonders bezeichnend niedergeschlagen haben.<\/p>\n<p>Betrachtet man die 71 Ministerialreferenten in der allgemeinen Abteilung des Ministeriums von 1825 und 1848, so sind davon 76% katholisch \u2013 und 24% prostestantisch.23 Auch zwischen 1848 und 1864 ergibt sich kein signifikant anderes Bild. Auffallend ist hingegen, da\u00df die Referenten gr\u00f6\u00dftenteils aus Altbayern und Franken kamen, jeweils zu etwa 40%.24 Etwa 10% kamen aus Schwaben.<\/p>\n<p>Nimmt man aber diese Zahlen und sortiert sie nach den Zeitr\u00e4umen und Rangstufen unter Ministerialr\u00e4ten und Ministerialsekret\u00e4ren, so stellt man fest da\u00df die zahl der Nichtbayern, die vor 1847 immerhin 22,8% der Ministerialr\u00e4te ausgemacht hatten auf Null f\u00e4llt \u2013 im Gegenzug steigt die Zahl der Schwaben und Pf\u00e4lzer konsequent an.<\/p>\n<p>Bei den Ministerialsekret\u00e4ren bietet sich ein \u00e4hnliches Bild \u2013 wobei es im Zeitraum von 1825 bis 1864 keinen Pf\u00e4lzer Ministerialsekret\u00e4r im bayerischen Innenministerium gegeben hat. Der Anteil der Franken war bei Ministerialr\u00e4ten h\u00f6her als bei den Referenten, insgesamt waren sie leicht st\u00e4rker repr\u00e4sentiert als es ihrem Bev\u00f6lkerungsanteil entsprach, ganz im Gegensatz zu Schwaben und Pf\u00e4lzern, die teilweise vollkommen unterrepr\u00e4sentiert waren. G\u00f6tschmann erkl\u00e4rt dazu (Zitat): \u201cHier d\u00fcrfte es sich allerdings im eine innenministerielle Besonderheit handeln, da die Pfalz wegen ihrer zahlreiche abweichenden Verwaltungsvorschriften immer ein Fremdk\u00f6rper in der inneren Verwaltung blieb. Offensichtlich fehlte aber auch der Wille, eine Integration aus dieser Ebene voranzutreiben. Dies ersieht man daraus, da\u00df nicht ein einziger Pf\u00e4lzer als Ministerialseket\u00e4r eingestellt wurde, denn damit unterlie\u00df man von vorneherein jeden versuch, intensive Verbindungen auf der obersten Ebene der Inneren Verwaltung herzustellen.\u201d (Zitat Ende).<\/p>\n<p>Diese fehlende Verbindung auf der Ebene der Inneren Verwaltung schlie\u00dflich machte es den Pf\u00e4lzern schwer, den Anschlu\u00df nach Bayern zu finden und wenigstens verwaltungstechnisch \u201cdazu zu geh\u00f6ren\u201d.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren,<\/p>\n<p>wenn ich nun ein Fazit ziehen m\u00fcsste, so mu\u00df ich noch einmal an den Anfang zur\u00fcckkehren. Ausgehend von den Entwicklungen der Beh\u00f6rdenstruktur zwischen 1817 und 1864, die ich Ihnen anhand zweier Bereiche, namentlich dem Bauwesen und dem Schulwesen sowie der geistlichen Aufsicht, f\u00fchrte ich Sie durch die Entwicklungen der Sozialstruktur des Ministeriums mit der besonderen Ber\u00fccksichtigung auf den Bruch 1847, der als Z\u00e4sur auch in der innenministeriellen Entwicklung zu verstehen ist und letzten Endes landeten wir nun beim in Bayern allgemein so beliebten Regionalproporz.<\/p>\n<p>Welches Bild ergibt sich aus diesen Erkenntnissen f\u00fcr die Horizonte administrativen Handelns im mittleren 19. Jahrhundert in Bayern?<\/p>\n<p>Die Entwicklung zum modernen Staat war in ganz Europa zu sp\u00fcren und ist auch f\u00fcr jeden deutschen Teilstaat nachzuvollziehen, allerdings gibt es eine Reihe von Unterschieden die historischer, kultureller und politischer Natur geschuldet waren. W\u00e4hrend sich in Preu\u00dfen eine professionelle, aber vor allen Dingen gehorsame Beamtenschaft entwickelte, die dem preu\u00dfischen K\u00f6nig nicht nur ergeben, sondern auch bis zum letzten Detail untergeordnet war, so zeigen sich in Bayern andere Entwicklungen. Bayerische Beamte waren nicht weniger loyal als preu\u00dfische, aber das Berufsbeamtentum legte viel Wert auf die Unanfechtbarkeit der Verfahrensweise.<\/p>\n<p>Willk\u00fcrliche Strafversetzungen von unliebsamen Beamten kamen zwar vor, wurden aber h\u00f6chstens geduldet und oftmals setzte sich die Beh\u00f6rde f\u00fcr den in Ungnade gefallenen Beamten ein. Insbesondere nach der Revolution von 1848 gab es zwar eine Reihe von Verhaftungen, Aburteilungen und Entlassungen, aber es setzte weder eine politische Verfolgung, noch eine scharfe Gewissenskontrolle der Ministerien ein, wie das in Preu\u00dfen der Fall gewesen war.<\/p>\n<p>Im Gegenteil: Durch das Beibehalten der M\u00e4rzforderungen in ihrer Substanz, also der Versammlungsfreiheit und der Vereinsfreiheit, sogar durch das Einspannen der letzteren f\u00fcr politische Ziele blieb in Bayern die Lage verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ruhig.<\/p>\n<p>Gleichzeitig festigte dieses Verhalten den Schwund an Kontrolle des Monarchen \u00fcber die B\u00fcrokratie, die damit die Macht \u00fcber Funktion und Wohl des Staates \u00fcbernahm, wie Max Weber treffend analysierte. Die sich entwickelnde Rechtssicherheit, die nicht nur verfassungsrechtliche Aspekte hat, sondern auch verfahrensrechtliche gab dem Apparat die Kontrolle \u00fcber das wie \u2013 und die sich durch ihn entwickelnde gesellschaftliche Schicht nahm diese Macht an sich.<\/p>\n<p>Die Macht der Beh\u00f6rden war und ist jedoch beschr\u00e4nkt \u2013 sie ist nicht nur ebenso an Recht und Gesetz gebunden, sondern in bestimmten Gebieten dem Monarchen auch nach wie vor streng untergeordnet \u2013 das galt besonders f\u00fcr den Bereich Au\u00dfenpolitik, was das Beispiel zeigt, als sich Maximilian II. gegen die Reichsverfassung des Paulskirchenparlaments aussprach und es damit zu Fall brachte \u2013 obwohl seine eigenen Beamten zu einem nicht unerheblichen Teil anderer Ansicht waren.<\/p>\n<p>Es sollte au\u00dferdem nicht vergessen werden, da\u00df die Beh\u00f6rde, soviel macht sie auch \u00fcber das \u201cWie\u201d besitzt, nach wie vor an die Weisungen ihrer Minister, Regierung und ihres Monarchen gebunden ist. Den Konflikt zwischen dem protestantischen Oberkonsistorium und dem Monarchen \u00fcber die \u201cillustrierte Geschichte Bayerns\u201d von Thomas Driendl konnte der K\u00f6nig klar und deutlich f\u00fcr sich entscheiden, weil eben der Monarch, und nicht die Beh\u00f6rde die Weisungsinstanz ist.<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu zeigt die Entwicklung des Gewerbewesens deutlich die Verfahrensweisen und die St\u00e4rke administrativen Handelns und administrativer Macht, aber auch die Schw\u00e4chen und Konkurrenzverh\u00e4ltnisse was bestimmte Machtbefugnisse angeht.<\/p>\n<p>Das Gewerbe in Bayern war in den Anfangsjahren Ludwigs I. noch in Z\u00fcnften organisiert, es existierte keine Gewerbefreiheit. Obwohl dies eine Kernforderung der liberalen Abgeordneten im bayerischen Landtag war schlossen sich diese gegen die entsprechenden, liberal zu nennenden Pl\u00e4ne des K\u00f6nigs zusammen und erm\u00f6glichten so letztendlich eine konservative Phase der Restauration. Das Innenministerium \u00fcbernahm an dieser Stelle nur eine \u00dcbermittlerrolle ein: Es lieferte statistische Informationen, war aber selbst nicht aktiv an der Entwicklung beteiligt sondern hatte das Heft des Handelns an den Landtag \u00fcbergeben.25<\/p>\n<p>Mit dem neuen Minister \u00d6ttingen-Wallenstein wurde das Innenministerium jedoch aktiv. In Form von Kommissionen erarbeitete das Innenministerium einen neuen Gesetzentwurf der allzu libert\u00e4re Ausw\u00fcchse in der Gewerbepolitik einzud\u00e4mmen versuchte. So sollte beispielsweise bei einem Antrag auf Zulassung eines Gewerbes zun\u00e4chst das, ich zitiere, \u201camtlich ermittelte Vorhandenseyn der erforderlichen Absatz-Gelegenheit und des Fortkommenk\u00f6nnens des Bewerbers und seiner Familie auf dem nachgesuchten Gewerbe.\u201d26 (Zitat Ende) ermittelt werden. Auch verlangte die Konzession zun\u00e4chst eine amtliche Ermittlung (Zitat) \u201cauf den fortw\u00e4hrend gesicherten Nahrungsstand der schon bestehenden Meister\u201d27 (Zitat Ende).<\/p>\n<p>Der Staat sollte also nach dem Willen des Ministeriums die Aufgabe und Rolle der Z\u00fcnfte verst\u00e4rken, auch bis dato zunftfreie Gewerbe mu\u00dften nun Z\u00fcnfte bilden. Der Landtag, dessen liberaler Widerstand durch die vorhin erw\u00e4hnte liberale Gewerbepolitik ohnehin geschw\u00e4cht war, \u00fcbernahm die meisten Teile des Gesetzes ohne nennenswerten Widerstand, lediglich das Gewerbsgesetz als solches wurde vom K\u00f6nig fallengelassen. Das Ministerium beschritt daraufhin einen anderen Weg indem es nach und nach die Vollzugsverordnungen anpasste.<\/p>\n<p>Unter Maximilian II. \u00e4nderte sich einiges. Die konservative Gewerbepolitik, die auch vom Innenministerium in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts verfolgt wurde, erfuhr eine radikale Neubewertung mit der Revolution von 1848. Die liberale Ausrichtung des Paulskirchenparlamentes und die damit einhergehende, grunds\u00e4tzlich liberale Sozial- und Gewerbepolitik der Revolution\u00e4re bewegte den Mittelstand dazu, sich von der Revolution abzuwenden.28<\/p>\n<p>Zu Beginn der 1850er Jahr nun wurde das Handelsministerium beauftragt, die Gewerbepolitik weiterzuverfolgen. Bei Konzessionen sollte mehr auf T\u00fcchtigkeit und Ausbildung, aber auch auf das korrekte Verhalten wert gelegt werden. Ende 1852 stand ein Konzept f\u00fcr eine Gewerbeordnung und eine Expertenkomission wurde einberufen um das Gesetz vollst\u00e4ndig zu formulieren.<\/p>\n<p>Die Gewerbeordnung von 1853 hatte also eine recht beachtliche, administrative Entwicklung hinter sich: Zun\u00e4chst als Initiative der Bev\u00f6lkerung beim Parlament, dann aber rasch, als die Betroffenen sich durch diese Ordnung bedroht f\u00fchlten, lag die Initiative wieder bei den Ministerien. Der Idealismus der ersten Zeit wurde mit der Objektivit\u00e4t der Beh\u00f6rde beantwortet. Dieser Objektivit\u00e4t allerdings sind stark konservative Z\u00fcge anzumerken: Vergleicht man die industriellen und gesellschaftlichen Entwicklungen zwischen 1825 \u2013 der ersten Gewerbeverordnung \u2013 und 1853, so stellt sich rasch die Erkenntnis ein, da\u00df der Entwicklung kaum Rechnung getragen wurde.<\/p>\n<p>Diesen Zustand wollte Maximilian II. auch im Rahmen seiner Sozialpolitk Rechnung tragen. 1860 bekam der zust\u00e4ndige Ministerialdirektor Braun den Auftrag, eine neue, diesmal liberalere Gewerbeordnung zu entwickeln. Angesto\u00dfen wurde diese Tatsache nicht zuletzt von der recht liberalen Gewerbeordnung, die in \u00d6sterreich 1859 eingef\u00fchrt worden war.<\/p>\n<p>Auch hier ging das Gesetz zun\u00e4chst seinen Gang: Zuerst wurden die Kreisregierungen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Die entstehenden Schwierigkeiten, auf welche die Ministerien stie\u00dfen, f\u00fchrten zu einer langsameren Entwicklung was den Landtag dazu brachte, sich einzuschalten. Dieser pl\u00e4dierte nach Beratungen daf\u00fcr, das urspr\u00fcngliche Recht von 1825 wieder anzuwenden aber diesmal liberaler auszulegen, was sowohl dem Innen-, wie auch dem Handelsministerium entgegenkam.29 So waren die Beh\u00f6rden in der Lage, die Entwicklung zu beobachten und die auszuarbeitenden Regeln an die Wirklichkeit anzupassen statt wie beim vorherigen Versuch von 1853 die Wirklichkeit den Regeln anpassen zu wollen.<\/p>\n<p>Beobachtet man allerdings die Vorg\u00e4nge \u00fcber die Zeiten hinweg so kann man, wie es G\u00f6tschmann in seiner Arbeit tut, das Res\u00fcmee ziehen, da\u00df die Gewerbepolitik tats\u00e4chlich ganz massiv von den Beh\u00f6rden gestaltet worden ist.30 Dabei vollzieht sich auch ein Wandel im Selbstverst\u00e4ndnis der politischen Balance: Waren unter Montgelas Regierung und Administration die eigentlichen Machthaber im Lande so bekam das Parlament nach und nach mehr Gewicht. Die Beh\u00f6rde l\u00f6ste sich von der Exekutive und wich auf einen neutraleren Standpunkt zwischen Regierung und Parlament aus, der keinesfalls v\u00f6llig unabh\u00e4ngig war, sich aber sichtlich um Neutralit\u00e4t bem\u00fchte. Dieser Wandel spricht auch einen neuen Begriff des Absolutismus an: aus dem absoluten Monarchen wurde der absolute Staat.<\/p>\n<p>Letztlich z\u00e4hlte das Ergebnis in der Sache und das Ministerium konnte bei einigen Vorg\u00e4ngen die Rolle des Vermittlers zwischen Regierung und Parlament einnehmen.<\/p>\n<p>\u2014<\/p>\n<p>Literaturverzeichnis:<\/p>\n<p>    G\u00f6tschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 \u2013 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbeh\u00f6rde in der konstitutionellen Monarchie, G\u00f6ttingen, 1993.<br \/>\n    Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preu\u00dfen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.<\/p>\n<p>    Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, M\u00fcnchen\/Z\u00fcrich 1997.<\/p>\n<p>    Sch\u00e4rl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallm\u00fcnz 1955.<br \/>\n    Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, M\u00fcnchen2 2001.<br \/>\n    Weber, Max: Beamtentum und politisches F\u00fchrertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, T\u00fcbingen2 1958.<br \/>\n    Wunder, Bernd: Geschichte der B\u00fcrokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996.<\/p>\n<p>Online-Ressource:<\/p>\n<p>    Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter https:\/\/www.stmi.bayern.de\/ministerium\/aufgaben\/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011)<\/p>\n<p>\u2014\u2014- Fu\u00dfnoten \u2014\u2014-<\/p>\n<p>1 Weber, Max: Beamtentum und politisches F\u00fchrertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, T\u00fcbingen2 1958, S. 308.<\/p>\n<p>2Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, M\u00fcnchen2 2001, S. 65.<\/p>\n<p>3G\u00f6tschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 \u2013 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbeh\u00f6rde in der konstitutionellen Monarchie, G\u00f6ttingen, 1993.<\/p>\n<p>4So unter anderem Vergleichend mit Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preu\u00dfen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.<\/p>\n<p>5Siehe hierzu die Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter https:\/\/www.stmi.bayern.de\/ministerium\/aufgaben\/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011).<\/p>\n<p>6Montgelas ausf\u00fchrlicher unter: Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, M\u00fcnchen\/Z\u00fcrich 1997, S. 259-294.<\/p>\n<p>7Wunder, Bernd: Geschichte der B\u00fcrokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996, S. 17.<\/p>\n<p>8Wobei sich an dieser Stelle trefflich diskutieren lie\u00dfe, ob dieser Gehorsam zuerst der Krone und dann der Verfassung oder umgekehrt zu leisten war. Die Innenpolitik und der Umgang mit \u201caufm\u00fcpfigen\u201d Beamten wird in Preu\u00dfen sehr anderes gehandhabt als in Bayern unter Maximilian auch wenn dies \u2013 aus Furcht vor einer Revolution (Prinz, Geschichte Bayerns, S. 320f) oder aus staatspolitischer Weitsicht (Krauss, Herrschaftspraxis S. 211f) \u2013 insgesamt eher moderat blieb.<\/p>\n<p>9Krauss, Herrschaftspraxis, S. 197ff.<\/p>\n<p>10Krauss, Herrschaftspraxis, S: 202.<\/p>\n<p>11G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 134.<\/p>\n<p>12G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 135f.<\/p>\n<p>13G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 482.<\/p>\n<p>14G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 483.<\/p>\n<p>15G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 484.<\/p>\n<p>16G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 484.<\/p>\n<p>17Wunder, B\u00fcrokratie, S. 80.<\/p>\n<p>18Wunder, B\u00fcrokratie, S. 81.<\/p>\n<p>19G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 491.<\/p>\n<p>20Sch\u00e4rl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallm\u00fcnz 1955, S. 49.<\/p>\n<p>21G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 491.<\/p>\n<p>22Prinz, Geschichte Bayerns, S. 321.<\/p>\n<p>23G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 493. Hier steht es allerdings falsch herum, ein Druckfehler wie ich vermute.<\/p>\n<p>24G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 493.<\/p>\n<p>25G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 540.<\/p>\n<p>26G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 553.<\/p>\n<p>27G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 554.<\/p>\n<p>28G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 570.<\/p>\n<p>29Eine Detaillierte Beschreibung des Vorgangs und der \u00dcberlegungen finden sich bei G\u00f6tzschmann, Innenministerium, S. 593-598.<\/p>\n<p>30G\u00f6tschmann, Innenministerium, S. 598f.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Gastartikel ist ein Beitrag zum ScienceBlogs Blog-Schreibwettbewerb. Alle eingereichten Beitr\u00e4ge werden im Lauf des Septembers hier im Blog vorgestellt. Danach werden sie von einer Jury bewertet. Aber auch alle Leserinnen und Leser k\u00f6nnen mitmachen. Wie ihr eure Wertung abgeben k\u00f6nnt, erfahrt ihr hier. Dieser Beitrag wurde von Last Knight Nik eingereicht. &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; [Vortrag im [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":953,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[235,764],"tags":[2666,20],"class_list":["post-22124","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-geistes-sozialwissenschaften","category-schreibwettbewerb","tag-blog-schreibwettbewerb","tag-geschichte"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22124","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=22124"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22124\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22125,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/22124\/revisions\/22125"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/953"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22124"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=22124"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/astrodicticum-simplex.ulrich.digital\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=22124"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}